Rendite: Strebt die SG eine Rendite an?

Juni, 13 2021

Die StudierendenGesellschaft ist ein gemeinnütziger Verein und verfolgt allein gemeinnützige Zwecke. Wir haben keinerlei Gewinnerzielungsabsicht. Weder unsere Bank noch andere Kapitalgeber:innen haben einen Renditeanspruch an die Späterzahlungsbeiträge. Das Modell des Umgekehrten Generationenvertrags sieht eine barwertige Gleichheit zwischen Sofortzahlung und Späterzahlung vor. Demnach entsprechen die erwarteten Erträge aus den Späterzahlungsbeiträgen im Durchschnitt den Erträgen durch die Sofortzahlung.
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Quereinstieg: Wie hoch sind die Studienbeiträge für Quereinsteiger:innen?

Juni, 13 2021

Studierende, die das Studium nicht zu Beginn, sondern im Verlauf eines Studienabschnittes (i.e. Bachelor, Master, 1. oder 2. Staatsexamen) aufnehmen (Quereinstieg), entrichten in Abhängigkeit von dem Zeitpunkt ihrer Immatrikulation den vollen Beitrag für den gesamten Studienabschnitt bzw. das gesamte Studium (Vollstudium), wenn sie die Universität mit einem Abschluss verlassen. Vollstudiengänge sind in zwei Studienabschnitte unterteilt. Als Abschluss des ersten Studienabschnitts […]
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Mindesteinkommen: Was ist die Mindestgrenze des Einkommens?

Juni, 13 2021

Bei der Mindestgrenze des Einkommens handelt es sich um eine Absicherung für Späterzahler:innen. Wenn Dein maßgebliches Einkommen als Späterzahler:in nicht über der Mindestgrenze liegt, dann musst Du in dem entsprechenden Kalenderjahr keine Zahlung leisten. Die Mindestgrenze wird der Inflation angepasst und liegt am Anfang Deines Studiums bei einem maßgeblichen Einkommen von rund 21.000 Euro, was im Durchschnitt einem Bruttoeinkommen von […]
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Maßgebliches Einkommen: Wie hoch ist das maßgebliche Einkommen?

Juni, 13 2021

Das maßgebliche Einkommen ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und wird bei der Berechnung des BAföG angewandt. Der SG dient das maßgebliche Einkommen als Berechnungsgrundlage für die Rückzahlerbeträge, da in dieser Rechnung die unterschiedlichen Belastungen je nach Beschäftigungsverhältnis (angestellt/selbstständig) abgefedert werden. Dementsprechend schwankt das maßgebliche Einkommen zwischen 70 % und 80 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
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Kontakt: Wie kann ich die SG persönlich kennenlernen?

Juni, 13 2021

Komm vorbei! Unser Büro findest Du im Raum Nr. 1.207 auf dem Campus der UW/H an der Alfred-Herrhausen-Straße 50, 58455 Witten. Alternativ kannst Du uns auch gerne eine E-Mail an kontakt@studierendengesellschaft.de schreiben. Wir sind auch regelmäßig auf dem CAMPUStag der UW/H (Tag der offenen Tür) mit einem Stand vertreten.
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Günstigere Variante: Was ist für mich finanziell besser: Die Sofort- oder die Späterzahlung?

Juni, 13 2021

Welche Entscheidung im individuellen Fall die finanziell bessere ist, lässt sich im Einzelfall nicht durch die SG beurteilen. In der Gesamtbetrachtung liegt kalkulatorisch zwischen der Sofort- und der Späterzahlung barwertige Gleichheit vor. Das heißt, egal ob Sofort- oder Späterzahlung, im Mittel zahlen alle Studierenden und Absolvent:innen den gleichen Beitrag. Verdienst Du wesentlich mehr als das für Deinen Studiengang von der […]
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Doppelstudium: Wie verändert sich mein Studienbeitrag, wenn ich neben meinem Erststudium ein Zweitstudium aufnehme (z.B. neben einem BA in Kulturreflexion einen BSc in Management anfange)?

Juni, 13 2021

Wenn Du neben Deinem Studium ein weiteres Studium aufnimmst, zahlst Du nur für den Studiengang mit dem höheren Sofortzahlungsbeitrag. Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht für konsekutive Studiengänge im Sinne des Bachelors und Masters. Das heißt, Du kannst zwei Bachelorstudiengänge (oder zwei Masterstudiengänge) parallel studieren und zahlst nur für den mit dem höheren Sofortzahlerbeitrag. Wenn Du jedoch einen Bachelor und einen […]
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Direktzahlung: Kann ich den Sofortzahlungsbetrag auch direkt an die Uni leisten?

Juni, 13 2021

Nein. In dem zwischen der Universität und der SG bestehenden Vertragsverhältnis ist festgelegt, dass nur Zahlungen an die SG schuldbefreiend sind.
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Beschränkungen: Ist die Inanspruchnahme des UGV an irgendwelche Bedingungen geknüpft oder durch etwas beschränkt?

Juni, 13 2021

Nein. Der UGV ist allen Studierenden an der UW/H zugänglich. Bietet Dir die UW/H einen Studienplatz an, kannst Du Dich vor Deiner Immatrikulation frei für eine der drei Zahlungsvarianten (Sofort-, Später- oder hälftige Späterzahlung) entscheiden. Deine finanzielle Situation oder die Deiner Eltern spielt dabei keine Rolle. Auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichtet die SG.
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Berechnung: Wie berechnen sich die Sofortzahlungsbeiträge?

Juni, 13 2021

Die Berechnung des Sofortzahlungsbeitrags erfolgt auf Grundlage des festgesetzten Späterzahlungsbeitrags. Mithilfe der Einkommensinformationen Dutzender Generationen von Späterzahler:innen ermitteln wir, was Wittener Absolvent:innen eines Studiengangs nach dem Ende ihres Studiums durchschnittlich verdienen. Nun wird betrachtet, welchen kumulierten Betrag eine im Durchschnitt verdienende Alumna zahlen würde, wenn sie für ein Vollstudium (Vorklinik und Klinik; Bachelor und Master) über einen Zeitraum von 10 […]
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