Das maßgebliche Einkommen ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und wird bei der Berechnung des BAföG angewandt. Der SG dient das maßgebliche Einkommen als Berechnungsgrundlage für die Rückzahlerbeträge, da in dieser Rechnung die unterschiedlichen Belastungen je nach Beschäftigungsverhältnis (angestellt/selbstständig) abgefedert werden. Dementsprechend schwankt das maßgebliche Einkommen zwischen 70 % und 80 % des jährlichen Bruttoeinkommens.