Wenn Du neben Deinem Studium ein weiteres Studium aufnimmst, zahlst Du nur für den Studiengang mit dem höheren Sofortzahlungsbeitrag. Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht für konsekutive Studiengänge im Sinne des Bachelors und Masters. Das heißt, Du kannst zwei Bachelorstudiengänge (oder zwei Masterstudiengänge) parallel studieren und zahlst nur für den mit dem höheren Sofortzahlerbeitrag. Wenn Du jedoch einen Bachelor und einen Master studierst, musst Du für beide Studiengänge den vollen Beitrag leisten.
Einzige Ausnahme bildet das Doppelstudium Zahnmedizin und Humanmedizin. Hier muss für beide Studiengänge der jeweils volle Beitrag geleistet werden.