Auslandssemester: Zahle ich während eines Auslandssemesters weiterhin Studienbeiträge für die Universität Witten/Herdecke?

20. September 2023

Ja, während Deines Auslandssemesters zahlst Du weiterhin Studienbeiträge, da dieses regulär auf Deine Regelstudienzeit angerechnet wird. Abhängig von der Universität, an der Du das Auslandssemester absolvierst, kann es zu doppelten Studienbeiträgen kommen.
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Urlaubssemester: Zahle ich während eines Urlaubssemesters weiterhin Studienbeiträge?

20. September 2023

Nein, während eines Urlaubssemesters zahlst Du keine Studienbeiträge, da ein Urlaubssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird.
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Abbruch: Was muss ich zahlen, wenn ich mein Studium vorzeitig abbreche?

13. April 2022

Bei Studienabbruch ist gem. §18 Abs. 2 die Zahl der Anteil der immatrikulierten Semester an der Regelstudienzeit ausschlaggebend. Erfolgt der Abbruch nach der Hälfte des Studiums, reduziert sich der Prozentsatz in der Rückzahlung um die Hälfte. In den Sofortzahlungsvarianten endet analog die Zahlpflicht bei Exmatrikulation, eine Rückerstattung von Beiträgen ist ausgeschlossen.  
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Rückzahlungszeitraum: Wie lang ist der Rückzahlungszeitraum?

29. Juli 2021

Nach Deiner Exmatrikulation schauen wir uns einen Zeitraum von 25 Jahren an, in denen Du potentiell zurückzahlen wirst. Ob Du in einem Jahr zurückzahlst, hängt davon ab, ob Dein maßgebliches Jahreseinkommen im jeweiligen Jahr die Mindestgrenze von 21.000 Euro überschreitet. Maximal fallen für Dich 10 bzw. 13 Zahljahre an, in denen Dein maßgebliches Einkommen über 21.000 Euro liegt, sofern Du […]
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Nachträglicher Wechsel: Kann ich nach meiner Exmatrikulation die Zahlungsvariante wechseln?

29. Juli 2021

Nein. Der Umgekehrte Generationenvertrag ist ein Solidarmodell, das darauf beruht, dass die finanziell „Stärkeren“ die „Schwächeren“ unterstützen und so jedem die Drei Freiheiten der SG zuteil werden. Ein Wechsel der Zahlungsvariante nach Exmatrikulation ist nicht möglich, da er diesem Solidargedanken widerspricht. Allerdings besteht die Möglichkeit, schneller zurückzuzahlen.
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Höchstbetrag: Gibt es einen maximalen Rückzahlungsbetrag?

29. Juli 2021

Ja. Die Rückzahlung ist nach oben hin gedeckelt. Du zahlst maximal das Doppelte des Sofortzahlungsbeitrags Deines Studiengangs zum Zeitpunkt Deiner Immatrikulation zurück. Der Höchstbetrag wird über die Jahre der Inflation angeglichen, um eine gleiche Behandlung aller Rückzahlenden zu gewährleisten.
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Beitragsgleichheit: Muss die Summe meiner einkommensabhängigen Rückzahlung dem Sofortzahlungsbetrag entsprechen?

29. Juli 2021

Nein. Grundsätzlich beruht das Modell des UGV auf einem solidarischen Prinzip: Alle leisten einen Beitrag entsprechend ihrer Möglichkeiten. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Studienkredit bist Du in der Späterzahlung oder in der hälftigen Sofortzahlung nicht mit einem fixen Schuldenberg konfrontiert. Wenn Du über 10 Jahre jedes Jahr einen Beitrag geleistet hast, der über der Mindestgrenze liegt, bist Du unabhängig von […]
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Beginn der Rückzahlung: Wann beginnt die Rückzahlung, wenn ich nach meinem Studium eine Promotion, ein Referendariat, ein Praktikum etc. absolviere?

29. Juli 2021

Die Rückzahlung beginnt dann, wenn – nach Deiner Exmatrikulation – Dein maßgebliches Einkommen über dem Mindesteinkommen von 21.000 Euro liegt. Dies kann unabhängig davon der Fall sein, ob Du z.B. einer weiterbildenden Aktivität nachgehst oder nicht. Die tatsächliche Rückzahlung erstreckt sich dann über die ersten zehn Jahre, in denen Dein Einkommen oberhalb der Mindestgrenze liegt.
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Beginn der Rückzahlung: Ab wann zahle ich zurück?

29. Juli 2021

Der Rückzahlungszeitraum beginnt am 1. Januar des Jahres, das auf Deine Exmatrikulation von der UW/H folgt. Das ist unabhängig davon, ob Du Dich im Sommer- oder Wintersemester exmatrikulierst.
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Arbeitslosigkeit: Wenn ich als Späterzahler:in arbeitslos bin, wandelt sich dann der UGV in ein Darlehen um, wie das bei manchen kommerziellen Anbieter:innen der Fall ist?

29. Juli 2021

Nein. Grundsätzlich ist die Rückzahlung nicht an Deinen Beschäftigungsstatus geknüpft, sondern an die Höhe Deines Einkommens. Die zehn Rückzahlungsjahre können potentiell innerhalb des Zeitraumes von 25 Jahren nach Deiner Exmatrikulation liegen. Wenn Dein Einkommen aber über die gesamten 25 Jahre nach Exmatrikulation unter der Mindestgrenze liegt, musst Du gar nichts zurückzahlen. Wenn Du beispielsweise innerhalb der 25 Jahre lediglich in […]
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