Die Berechnung des Sofortzahlungsbeitrags erfolgt auf Grundlage des festgesetzten Späterzahlungsbeitrags. Mithilfe der Einkommensinformationen Dutzender Generationen von Späterzahler:innen ermitteln wir, was Wittener Absolvent:innen eines Studiengangs nach dem Ende ihres Studiums durchschnittlich verdienen. Nun wird betrachtet, welchen kumulierten Betrag eine im Durchschnitt verdienende Alumna zahlen würde, wenn sie für ein Vollstudium (Vorklinik und Klinik; Bachelor und Master) über einen Zeitraum von 10 Jahren 12 % ihres maßgeblichen Einkommens zahlt. Dieser Betrag ist der Fixbetrag der Sofortzahler:innen und bestimmt, welche Rate monatlich eingezogen wird. So ist es möglich, mithilfe der Einkommensinformationen aller Späterzahler:innen das Durchschnittseinkommen der Wittener Absolvent:innen studiengangsspezifisch zu berechnen. Die unterschiedlich hohen Sofortzahlungsbeiträge je Studiengang ergeben sich auf den unterschiedlichen Gehaltserwarten der Absolvent:innen.

Kurz und knapp: Die Höhe des Sofortzahlungsbeitrags steht in Relation zum erwarteten studiengangsspezifischen Durchschnittseinkommen der Wittener Absolvent:innen.