Bei der Mindestgrenze des Einkommens handelt es sich um eine Absicherung für Späterzahler:innen. Wenn Dein maßgebliches Einkommen als Späterzahler:in nicht über der Mindestgrenze liegt, dann musst Du in dem entsprechenden Kalenderjahr keine Zahlung leisten. Die Mindestgrenze wird der Inflation angepasst und liegt am Anfang Deines Studiums bei einem maßgeblichen Einkommen von rund 21.000 Euro, was im Durchschnitt einem Bruttoeinkommen von rund 30.000 Euro entspricht.