Studierende, die das Studium nicht zu Beginn, sondern im Verlauf eines Studienabschnittes (i.e. Bachelor, Master, 1. oder 2. Staatsexamen) aufnehmen (Quereinstieg), entrichten in Abhängigkeit von dem Zeitpunkt ihrer Immatrikulation den vollen Beitrag für den gesamten Studienabschnitt bzw. das gesamte Studium (Vollstudium), wenn sie die Universität mit einem Abschluss verlassen.
Vollstudiengänge sind in zwei Studienabschnitte unterteilt. Als Abschluss des ersten Studienabschnitts gilt das Bestehen der Äquivalenzprüfungen zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, das Bestehen der Zahnärztlichen Vorprüfung bzw. der Bachelor. Der zweite Studienabschnitt schließt mit der Erfüllung aller Voraussetzungen für das Praktische Jahr (Scheinfreiheit) ab, dem Bestehen der Zahnärztlichen Prüfung oder der Erlangung des Masters. Die auf einen abgeschlossenen Studienabschnitt bzw. ein Vollstudium entfallenden Fixbeträge ergeben sich aus der Beitragstabelle.