Nein. Der Umgekehrte Generationenvertrag ist ein Solidarmodell, das darauf beruht, dass die finanziell „Stärkeren“ die „Schwächeren“ unterstützen und so jedem die Drei Freiheiten der SG zuteil werden. Ein Wechsel der Zahlungsvariante nach Exmatrikulation ist nicht möglich, da er diesem Solidargedanken widerspricht. Allerdings besteht die Möglichkeit, schneller zurückzuzahlen.