Die Rückzahlung beginnt dann, wenn – nach Deiner Exmatrikulation – Dein maßgebliches Einkommen über dem Mindesteinkommen von 21.000 Euro liegt. Dies kann unabhängig davon der Fall sein, ob Du z.B. einer weiterbildenden Aktivität nachgehst oder nicht. Die tatsächliche Rückzahlung erstreckt sich dann über die ersten zehn Jahre, in denen Dein Einkommen oberhalb der Mindestgrenze liegt.