Ja. Die Rückzahlung ist nach oben hin gedeckelt. Du zahlst maximal das Doppelte des Sofortzahlungsbeitrags Deines Studiengangs zum Zeitpunkt Deiner Immatrikulation zurück. Der Höchstbetrag wird über die Jahre der Inflation angeglichen, um eine gleiche Behandlung aller Rückzahlenden zu gewährleisten.