Nein. Grundsätzlich beruht das Modell des UGV auf einem solidarischen Prinzip: Alle leisten einen Beitrag entsprechend ihrer Möglichkeiten. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Studienkredit bist Du in der Späterzahlung oder in der hälftigen Sofortzahlung nicht mit einem fixen Schuldenberg konfrontiert. Wenn Du über 10 Jahre jedes Jahr einen Beitrag geleistet hast, der über der Mindestgrenze liegt, bist Du unabhängig von der Höhe Deines geleisteten Gesamtbetrages von weiteren Zahlungen befreit.