Juni, 13 2021
Da der UGV kein Einkommen, kein Stipendium und auch keine staatlich anerkannte Förderung ist, kannst Du auch in der Späterzahlung oder in der hälftigen Sofortzahlung problemlos BAföG beziehen. Die Finanzierungsbeiträge werden nicht auf Dein BAföG angerechnet. Allerdings musst Du damit rechnen, dass später gleichzeitig Rückzahlungen für das BAföG und den UGV auf Dich zukommen, die zu einer besonderen finanziellen Belastung […]Juni, 12 2021
Vorzeitige oder schnellere Rückzahlungen während der Rückzahlungsphase sind möglich. Du kannst die Rückzahlung vor Ende des Ablaufs der eigentlichen Rückzahlungsdauer beenden, wenn Du – inklusive der bis dahin gezahlten Rückzahlungsbeiträge – den vertraglich festgelegten Höchstbetrag zahlst. Dieser Höchstbetrag liegt jeweils beim Zweifachen des Sofortzahlerbetrags Deines Studiengangs zu Deinem Immatrikulationszeitpunkt.