Da der UGV kein Einkommen, kein Stipendium und auch keine staatlich anerkannte Förderung ist, kannst Du auch in der Späterzahlung oder in der hälftigen Sofortzahlung problemlos BAföG beziehen. Die Finanzierungsbeiträge werden nicht auf Dein BAföG angerechnet. Allerdings musst Du damit rechnen, dass später gleichzeitig Rückzahlungen für das BAföG und den UGV auf Dich zukommen, die zu einer besonderen finanziellen Belastung führen können. Bitte informiere Dich deshalb unbedingt bei Deinem zuständigen BAföG-Amt, wie sich der UGV auf Dein BAföG auswirkt. Hierüber können wir keine verbindlichen Auskünfte erteilen. Umgekehrt berücksichtigen wir doch BaföG-Rückzahlungen während Deiner UGV-Rückzahlungsphase, indem wir den Betrag Deines Mindesteinkommens erhöhen.