Drei Freiheiten

Die StudierendenGesellschaft versteht sich als die Hüterin der drei Freiheiten an der UW/H. Mit dem Umgekehrten Generationenvertrag versuchen wir seit 1995, diese Freiheiten zu verwirklichen. Bereits mehr als 4.000 Mitgliedern konnten wir auf diese Weise ein Studium in Witten ermöglichen.

Freier Zugang zum Studium

Der UGV ermöglicht Dir, unabhängig von Deinem finanziellen Hintergrund, ein Studium an der UW/H aufzunehmen. Somit entscheiden Deine Fähigkeiten und Deine Begeisterung für die Studieninhalten, ob du in Witten studieren kannst und nicht die Dicke Deines Portemonnaies oder des Deiner Eltern.

Freie Gestaltung des Studiums

Der UGV soll Dich in der freien Gestaltung Deines Studiums nicht beschränken. Entscheide selbst, wie lange Du studierst und entscheide frei darüber, wie Du diese Zeit nutzt. Egal, wie viel Zeit Du Dir nimmst: Deine Studienbeiträge ändern sich dadurch nicht, denn der UGV wird nur für die Regelstudienzeit berechnet.

Freie Berufswahl

Anders als bei einem klassischen Kredit entsteht Dir durch den UGV keine fixe Schuldenlast, die in den ersten Jahren nach dem Studium getilgt werden muss. Ganz im Sinne des Solidaritätsprinzip bestimmt die Höhe deines Einkommens, ob Du zurückzahlst oder nicht. Auf diese Weise stehen Dir nach dem Studium in Witten alle Wege offen und du kannst dich frei entscheiden, welchen Weg du einschlagen möchtest.

Die Drei Freiheiten sind die grundlegenden Werte, auf denen der UGV fußt. Ergänzt werden Sie durch ein anderes Ideal, ohne das keine Freiheit erwachsen kann: Solidarität.

Die StudierendenGesellschaft spannt mit Dir und allen ihren Mitgliedern ein Netz, das alle auffängt, die fallen. Dafür zahlst Du einen größeren Beitrag, wenn Du mehr verdienst, oder wirst von den anderen getragen, wenn Du Dir keine Rückzahlung leisten kannst. So wird Dir aus dem Zusammenhalt und der Solidarität der Studierenden die Freiheit ermöglicht, Dein Leben unabhängig von finanzielle Zwängen zu gestalten.

Freiheit durch Solidarität – und Solidarität durch Freiheit

Freiheit und Solidarität mit dem UGV

Mit dem UGV entkoppelst Du Dein Studium an der Universität Witten/Herdecke zeitlich von der Beitragszahlung. So kannst Du Dich voll auf Dein Studium konzentrieren, während die StudierendenGesellschaft die Beitragszahlungen an die Universität übernimmt. So gewährleistet die SG, dass Du unabhängig von Deinem finanziellen Hintergrund in Witten freiheitlich studieren kannst.

Im Gegenzug verpflichtest Du Dich, nach Deinem Abschluss einen prozentualen Anteil Deines Einkommens an die Gemeinschaft zurückzugeben. Liegt Dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze, zahlst Du sogar nichts zurück. Ist Dein Einkommen hingegen besonders hoch, zahlst Du etwas mehr zurück. Mit Deinen Rückzahlungen ermöglichst Du der nächsten Generation von Studierenden ein Studium unter den gleichen freiheitlichen Bedingungen.

Durch die Einkommensabhängigkeit passt sich die Rückzahlung jederzeit an Deine individuelle Lebenssituation an. Anders als bei einem Kredit entsteht Dir kein Risiko durch eine fixe Schuldenlast und starre Tilgungsverpflichtungen. Das Modell gibt Dir die Freiheit, Dein berufliches Leben unabhängig und selbstbestimmt zu gestalten. Das ist für uns echte Solidarität!

Studienzeit

Wenn Du möchtest, übernimmt die SG während Deines Studiums an der Universität Witten/Herdecke die Studienbeiträge. Die Dauer Deines Studium hat weder Auswirkungen auf die Höhe dieser Beiträge, noch auf die Höhe Deiner späteren Rückzahlung.

Rückzahlung nach Studium

Nach Deinem Abschluss zahlst Du einen festen prozentualen Anteil Deines Einkommens an die Solidargemeinschaft zurück – ohne Risiko. Konkret heißt das für Dich: Du zahlst nur das zurück, was Du Dir leisten kannst.

Mindesteinkommen

Liegt Dein Einkommen in einem Kalenderjahr unter einer bestimmten Grenze (aktuell ca. 30.000 € brutto), zahlst Du in dem jeweiligen Jahr nichts zurück.

Höchstgrenze

Gleichzeitig ist die Rückzahlung nach oben gedeckelt und endet bei Erreichen einer Höchstgrenze automatisch. Die Höchstgrenze hängt vom jeweiligen Studiengang ab und liegt beim Zweifachen des von der SG an die UW/H gezahlten Finanzierungsbeitrags.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteile während des Studiums
  • Finanzielle Entlastung – keine Studiengebühren oder Zinszahlungen
  • Kein Risiko durch fixe Schuldenlast und Tilgungsverpflichtungen
  • Keine Sicherheiten oder Bürgschaften notwendig
  • Teil einer Solidargemeinschaft
  • Kombinierbarkeit mit BAföG und Stipendien jeder Art
Vorteile nach deinem Studium
  • Absicherung durch das Mindesteinkommen
  • Einkommensabhängige Rückzahlung
  • Volle Flexibilität für weitere Ausbildungsschritte und berufliche Auszeiten
  • Absicherung nach oben durch die Höchstgrenze
  • Partielle steuerliche Abzugsfähigkeit, basierend auf aktueller Rechtslage, mehr in unserem Merkblatt zur steuerlichen Absetzbarkeit
Nachteile
  • Verpflichtung zur Rückzahlung
  • bei hohem Einkommen höhere Rückzahlung
  • Offenlegung des jährlichen Einkommenssteuerbescheids

Der UGV einfach erklärt

Was andere sagen …

Von allen uns bekannten Modellen scheint uns der UGV […] an der Uni Witten/Herdecke […] das flexibelste zu sein mit wirklich fairen Bedingungen.

studis-online.de

Drei Zahlungsvarianten

Du musst Dich nicht für die Späterzahlung mit dem UGV entscheiden.  Du kannst die Studienbeiträge – vollständig oder hälftig – auch während Deines Studiums zahlen.

Unabhängig von der Zahlungsvariante zahlst Du im Schnitt das Gleiche (siehe Beitragsgedanke weiter unten). Außerdem ist es egal, wie lange Du studierst – Deine Beiträge richten sich nach dem Abschluss.

Insgesamt bieten wir somit drei Zahlungsvarianten an.

  • Einkommensabhängige Späterzahlung

    Hier handelt es sich um den klassischen UGV. Du zahlst somit nach Deinem Studium und entsprechend Deiner individuellen Zahlungsfähigkeit. Während des Studiums kommt auf Dich keinerlei Zahlungsverpflichtung zu. Wenn Du Geld verdienst, zahlst Du dann einen Anteil Deines Einkommens über einen fest definierten Zeitraum an uns zurück.

     

    Konkret heißt das für Dich: Wir schließen zu Beginn Deines Studiums einen Vertrag über einen bestimmten Rückzahlungsprozentsatz (siehe Beitragstabelle) Deines zukünftigen Einkommens ab. Nach dem Ende Deines Studiums schickst Du uns Deine Einkommensteuerbescheide und wir berechnen, ob und wie viel Du an die SG zurückzahlen musst.

  • Fixbetragsorientierte Sofortzahlung

    Alternativ kannst Du auch bereits während des Studiums Deine Studienbeiträge entrichten und leistest Deinen Teil zum Gelingen der Universität Witten/Herdecke unmittelbar. Nach Ende der Regelstudienzeit sind alle Beiträge gezahlt und es bestehen keine weiteren Verpflichtungen.

    Für jeden Studiengang gibt es einen spezifischen Fixbetrag, der in monatlichen Raten verteilt über die Regelstudienzeit gezahlt wird. Ausschlaggebend ist hierbei nicht die Anzahl der absolvierten Semester, sondern dass Du Deinen Abschluss bei uns machst. Das heißt, es spielt keine Rolle, ob Du schnell oder langsam studierst – an Deinem Studienbeitrag ändert sich nichts.

  • Kombination aus hälftiger Sofort- und hälftiger Späterzahlung

    Diese Variante kombiniert die Sofortzahlung und die einkommensabhängige Späterzahlung, indem sie den Sofortzahlungs-Fixbetrag sowie den Späterzahlungs-Beitragssatz jeweils halbiert vereint.

    Mit dem Ende der Regelstudienzeit hast Du somit die Hälfte des Fixbetrages geleistet. Nach Abschluss Deines Studiums zahlst Du dann die ausstehende Hälfte über den prozentualen Rückzahlungsbetrag zurück.

Beitragsgedanke

Deine Beiträge richten sich nach Deiner individuellen Zahlungsfähigkeit

Unsere Studienbeiträge unterstützen die Universität Witten/Herdecke. Gemeinsam stellen alle Studierenden einen wichtigen Teil des jährlichen Haushalts und leisten so einen großen Beitrag zum Gelingen unserer Universität.

Der Beitragsgedanke ist dabei zentral: Im Unterschied zu konventionellen Studiengebühren, die sich an den konkreten Kosten der von Dir in Anspruch genommenen Leistungen richten, orientieren sich die Studienbeiträge an der individuellen Zahlungsfähigkeit und der persönlichen Wertschätzung der Studierenden für ihre Universität. In diesem Sinne verbinden sich die Mitglieder der StudierendenGesellschaft zu einer Solidargemeinschaft und unterstützen sich gegenseitig in der Verwirklichung der Drei Freiheiten: Freier Zugang zum Studium, freie Gestaltung des Studiums sowie freie Berufswahl.

Beitragsgerechtigkeit

Das Beitragsmodell der StudierendenGesellschaft stellt sicher, dass Du im Schnitt genau das Gleiche zahlst wie alle anderen Studierenden der Universität – nämlich 12% Deines jährlichen Einkommen über 10 Jahre (für ein Vollstudium). Die Höhe dieser Beiträge verhandelt die SG im Namen aller Studierenden mit dem Präsidium. Anhand der tatsächlichen Einkommen von Absolvent:innen der UW/H übersetzen wir den Prozentsatz und die Rückzahlungsdauer in studiengangsspezifische Sofortzahlungsbeiträge. Weil sich die Sofortzahlungsbeiträge an den Späterzahlungsbeiträgen orientieren, zahlst Du egal in welcher Zahlungsvariante im Schnitt das Gleiche. Hohe Beiträge bedeutet für Dich nicht, dass die Kosten für den Studiengang besonders hoch sind, sondern dass die Absolvent_innen besonders viel verdienen.

Egal, ob Sofort- oder Späterzahlung: Im Mittel zahlen alle Studierende den gleichen Beitrag.

Mitsprechen & mitmachen

Die SG – Dein Sprachrohr an der UW/H

An der UW/H tragen und verwalten wir Studierende unsere Studienbeiträge selbst. Aus dieser „Mammut-Aufgabe“ erwächst nicht nur Verantwortung, sondern auch eine besondere Möglichkeit der Mitsprache.

Seit 2001 ist die StudierendenGesellschaft Miteigentümerin der Universität Witten/Herdecke. Ein absolutes Novum in Deutschland: eine Uni, die zum Teil ihren Studierenden und Alumni gehört! Derzeit liegen die Anteile, die die SG hält, bei 7,6 %.

Für unseren studentischen Alltag bedeutet das, dass wir uns auf höchster kaufmännischer Ebene, der Gesellschafterversammlung, einbringen können.

Mach’ Dich für Deine Interessen stark – werde Teil der SG!

Um unsere Rolle als Sprachrohr der Studierenden und als Miteigentümerin der Universität sinnvoll auszufüllen, brauchen wir Dich – und Deine Meinung! Denn: Wie jeder gemeinnützige Verein lebt die SG von ihren Mitgliedern, die die Organisation mit Leben füllen und ihre Anliegen einbringen. Gemeinsam können wir die Uni-Themen angehen, die Dich beschäftigen und so unsere Studienbedingungen langfristig mitgestalten.

Was heißt das konkret?

Komm zu den Mitgliederversammlungen! Mindestens zweimal im Semester laden wir per E-Mail zu unseren Mitgliederversammlungen ein, um aktuelle Themen zu diskutieren, Euch über die laufende Arbeit zu informieren und über vorliegende Beschlüsse abzustimmen.

Werde selbst tätig im Vorstand, Projektmanagement oder Aufsichtsrat! Die SG sucht ständig Unterstützung in ihrem Team aus Vorstand, PM und Aufsichtsrat. Bei konkretem Bedarf versenden wir Stellenausschreibungen per E-Mail, nehmen aber Deine Bewerbung hier auch gerne initiativ entgegen.

Sprich uns an! Außerdem gilt: Wenn Du Ideen, Fragen oder Probleme in Deinem Studiengang, in Deiner Fakultät oder in der Uni allgemein hast, nimm Kontakt mit uns auf. Wir schenken Dir gerne ein offenes Ohr und gucken, wo Dein Anliegen am besten untergebracht ist. Du erreichst uns per E-Mail, Telefon oder am besten persönlich in den Räumen E4-E9 des Hauptgebäudes.

Kontakt

Constantin Loy