Zu Top 5: Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
„Hiermit beschließt die Mitgliederversammlung die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021, namentlich: Amelie Feuerstack, Madelin Riesen, Nicole Steller, Tom Eisterhues, Max Grünwald, Pauline Griese, Caspar-Fridolin Lorenz, Dr. Hans-Georg Beyer, Dr. Anke Harney, Dr. Felix Fabis, Dr. Sarah Becker, Sabine Falke-Ibach, Felix Stremmer.“
Zu Top 6: Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2022
“Hiermit beschließt die Mitgliederversammlung die Berufung von PWC zur Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2022″
Zu Top 7: Änderung des Mustervertages über die Förderung des Studiums an der Universität Witten/Herdecke.
„Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Änderung von §18, Abs. 2, lit a) des Mustervertrages über die Förderung des Studiums an der Universität Witten/Herdecke:
§18, Abs. 2 alt:
Die Rückzahlung erfolgt analog zur Rückzahlung gemäß § 2 Abs. 1. Abweichend von § 5 wird der Rückzahlungsbetrag in v.H. des in § 9 maßgeblichen Einkommens wie folgt ermittelt: Für den abgebrochenen Studienabschnitt wird der Rückzahlungsbetrag für die an der Universität Witten/Herdecke verbrachten Semester, inklusive des Semesters des Studienabbruchs, anteilsmäßig vom regulären Rückzahlungsbetrag dieses Studienabschnitts gemäß § 5 in Bezug auf die Regelstudienzeit errechnet.
§18, Abs. 2 neu:
Die Rückzahlung erfolgt analog zur Rückzahlung gemäß § 2 Abs. 1. Abweichend von § 5 wird der Rückzahlungsbetrag in v.H. des in § 9 maßgeblichen Einkommens wie folgt ermittelt: Für den abgebrochenen Studienabschnitt wird der Rückzahlungsbetrag für die an der Universität Witten/Herdecke immatrikulierten Semester, inklusive der angefangenen Monate des abgebrochenen Semesters, anteilsmäßig vom regulären Rückzahlungsbetrag dieses Studienabschnitts gemäß § 5 in Bezug auf die Regelstudienzeit errechnet.„