„Besonders vorbildlich“ würden das etwa der „Umgekehrte Generationen-Vertrag“ der privaten Universität Witten-Herdecke und der Anbieter Chancen eG machen, der das Modell für andere Standorte anbietet: Bei zu niedrigem Einkommen kann man die Rückzahlung ein oder mehrere Jahre aussetzen. Die gesamte Rückzahldauer ist auf zehn Jahre begrenzt.

Handelsblatt-Artikel