Zu Top 5: Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Die Beschlussvorlage lautet: „Hiermit beschließt die Mitgliederversammlung die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019.“

Zu Top 6: Bestellung der Wirtschaftsprüfenden für das Geschäftsjahr 2020
Die Beschlussvorlage lautet: „Hiermit beschließt die Mitgliederversammlung die Berufung von BDO zur Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2020.“

Zu Top 7: Diskussion und Beschluss zur Beitragserhöhung der ZMK
Die Beschlussvorlage lautet:

Die Mitgliederversammlung der StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V. (SG) beschließt, die zukünftige Regelung der Studienbeiträge gemäß der folgenden Eckpunkte umzusetzen und ermächtigt den Vorstand auf der Grundlage des Rahmenvertrags vom 19.02.2014 zwischen der Universität Witten/Herdecke gGmbH (Universität) und der SG eine gesonderte Vereinbarung mit der Universität auf Basis der folgenden Eckpunkte einzugehen:

1. Für den Studiengang Zahnmedizin wird ein Entwicklungsbeitrag eingeführt:

  • WS 2021/22 – WS 2026/27: Zehn Jahre / zwei Prozent + drei Jahre / vierzehn Prozent,
  • weiterhin gilt der einheitliche Finanzierungsbeitrag von zehn Jahren / zwölf Prozent,
  • damit gilt für Immatrikulationen zwischen WS 2021/22 – WS 2026/27 der Beitrag dreizehn Jahre / vierzehn Prozent.

2. Der Entwicklungsbeitrag ist auf sechs Jahre (bis einschließlich WS 2026/27) begrenzt. Nach Auslaufen der Vereinbarung gilt der einheitliche Finanzierungsbeitrag von zehn Jahren / zwölf Prozent. StudierendenGesellschaft und Universität werden die Situation in der Zahnmedizin im WS 2026/27 neu evaluieren.

3. Die StudierendenGesellschaft leitet im Einvernehmen mit dem Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Zahnmedizin, die das Department beratend unterstützen soll. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe, insbesondere Studierende und Absolvent_innen, werden durch den Aufsichtsrat der SG gewählt.

4. Nach Immatrikulation der dritten Kohorte ist eine außerordentlichen Zwischenevaluation zu vereinbaren. Maßgeblich für die Evaluation ist der Stichtag 01.10.2024. Die StudierendenGesellschaft kann die Vereinbarung über den Entwicklungsbeitrag frühzeitig zum 01.01.2025 aufkündigen, wenn folgende Kriterien zum Stichtag 01.10.2024 nicht erfüllt sind:

  • die Einrichtung einer halben administrativen Stelle Präklinik,
  • die Einrichtung von Wahlfächern,
  • ein kostenloses Leihsystem für zum Entwicklungsbeitrag immatrikulierte Studierende,
  • Einrichtung einer Curriculumskommission,
  • Entwicklung eines didaktischen Konzeptes, zu dem die Curriculumskommission (Protokoll), der Prodekan für Lehre (Fakultät für Gesundheit) und der Vizepräsident für Lehre (Bericht) Stellung genommen haben,
  • Ein Bericht über den maßgeblichen Fortschritt in der Einnahmensteigerung für die Betriebseinheit Zahnmedizin mit einem Vergleich der Jahre 2020 bis 2024.