Die StudierendenGesellschaft (SG) hat neben der Berechnung und Verwaltung der Studienbeiträge an der Universität Witten/Herdecke (UW/H) weitere wichtige Aufgaben. Dazu gehört die Rolle als Gesellschafterin unserer Universität genauso wie die Wahrung der Grundwerte der UW/H. Die drei Freiheiten  sind festgeschrieben in der Präambel der Grundordnung der UW/H und im Vertrag zwischen SG und UW/H sowie gelebte Praxis für Studierende und Alumni. Neben dem sehr guten Bildungsangebot an der UW/H sind es diese gelebten Werte, die Studieninteressenten und die breite Öffentlichkeit auf die UW/H aufmerksam werden lassen.

Das Präsidium der UW/H hat sich nun mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) geeinigt, zwei Studierende pro Semester an der UW/H als Humanmediziner auszubilden.

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Werte der UW/H für alle Studierenden ausnahmslos gelten. Nach konstruktiven Gesprächen zwischen UW/H, KVSA, Studierendenvertretern der Fakultät für Gesundheit und SG ist in den Verträgen explizit festgehalten, dass für alle Studierende der UW/H dieselben Rechte und Pflichten inklusive der drei Freiheiten gelten.

Aus Sicht der SG unterstreicht die Vereinbarung den Wert der Bildung an der UW/H. Im Bereich Humanmedizin bleibt die UW/H Vorreiter in der Ausbildung und trägt so ihren Teil zur Versorgungssicherheit im Bereich Gesundheit bei. Die UW/H wirkt über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus und unterstreicht ihre Rolle als Leistungserbringer für die gesamte Gesellschaft.

Die UW/H mit der SG als Gesellschafterin und Vertreterin aller Studierenden wirkt weiterhin professionell und ideell als Pionier mit Tradition.