Für die Finanzierung Deines Studiums kannst Du zwischen drei Zahlungsvarianten wählen. Dabei zahlst Du unabhängig von der Variante im Schnitt das Gleiche (siehe Beitragsgedanke). Außerdem ist es egal, wie lange Du studierst – Deine Beiträge richten sich nach dem Abschluss.
Welche Zahlungsvariante Du wählst, wird erst nach Deiner erfolgreichen Bewerbung relevant. Das heißt, Du kannst Dich voll auf das Auswahlverfahren konzentrieren und musst Dich erst entscheiden, wenn Du einen Studienplatz angeboten bekommst. Die Universität erfährt zu keinem Zeitpunkt, welche Zahlungsvariante Du wählst. Ein Wechsel der Zahlungsvariante ist während des Studiums möglich (siehe unten).
Die Höhe der Beitragssätze wird zwischen der Universität und der StudierendenGesellschaft einvernehmlich festgelegt. Die Beiträge je nach Studiengang kannst Du hier einsehen.
Bei dieser Variante zahlst Du Deinen Studienbeitrag, wenn Du es Dir leisten kannst: Nach Deinem Studium und entsprechend Deiner individuellen Zahlungsfähigkeit. Das heißt, zunächst übernimmt die StudierendenGesellschaft die Zahlung Deiner Beiträge. Wenn Du Geld verdienst, zahlst Du dann einen Anteil Deines Einkommens über einen fest definierten Zeitraum an uns zurück.
Konkret heißt das für Dich: Wir schließen jetzt einen Vertrag über einen bestimmten Rückzahlungsprozentsatz Deines zukünftigen Einkommens (siehe Beitragstabelle). Nach dem Ende Deines Studiums schickst Du uns Deinen Einkommensteuerbescheid und wir berechnen, ob und wie viel Du an die SG zurückzahlst.
In Deinem Vertrag wird das maßgebliche Einkommen definiert, welches die Grundlage für die Berechnung Deiner Rückzahlungsbeiträge bildet. Im Wesentlichen setzt sich das maßgebliche Einkommen aus Deinem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten und Vorsorgepauschalen gemäß BAföG zusammen. Dies entspricht normalerweise ungefähr 70-80% Deines Bruttoeinkommens (für Details schaue in unseren Mustervertrag für Humanmedizin). Dabei sind zwei Sachen wichtig:
Liegt Dein maßgebliches Einkommen unterhalb der vertraglich festgelegten, inflationierten Untergrenze, bist Du in dem jeweiligen Jahr von der Rückzahlung befreit. Erst wenn Dein maßgebliches Einkommen die Mindestgrenze übersteigt, gilt das Jahr als Rückzahlungsjahr. Die im Vertrag vereinbarten 10 Rückzahlungsjahre können immer wieder unterbrochen werden, wenn Du unter die Einkommensgrenze fällst. Ein solches Jahr zählt dann nicht als Rückzahlungsjahr. Deine 10 Rückzahlungsjahre können sich auf einen maximalen Zeitraum 25 Jahre nach Deiner Exmatrikulation erstrecken. Unter Umständen kann das Studium an der UW/H somit auch gar nichts kosten.
So bist Du bestens gewappnet für die Zukunft: Ob Weltreise, Kinderwunsch, ehrenamtliche Tätigkeit oder Krankheit – Deine Studienfinanzierung bleibt sozialverträglich.
Im UGV ist nicht nur eine Mindestgrenze festgelegt, es gibt auch eine vertraglich festgelegte Höchstgrenze. Zurückgezahlt wird daher maximal der doppelte Fixbetrag der Sofortzahlung Deines Studiengangs (siehe Option 2). Dieser Höchstbetrag wird, wie auch die Untergrenze, der Inflation angepasst.
Studiengang | Regelstudienzeit | Rückzahlungsdauer | Rückzahlungssatz vom Einkommen |
---|---|---|---|
BSc – Psychologie | 6 Semester (180 ECTS) | 10 Jahre | 8 % |
Benjamin hat einen Zulassungsbescheid für den Bachelor of Science in Psychologie bekommen und entscheidet sich für Zahlungsoption 1, die einkommensabhängige Späterzahlung:
Nach dem Abschluss seines Studiums wird Benjamin über 10 Jahre (innerhalb von maximal 25 Jahren) 8 % seines Einkommens an die StudierendenGesellschaft zurückzahlen.
Alternativ kannst Du auch bereits während des Studiums Deine Studienbeiträge entrichten und leistest Deinen Teil zum Gelingen der Universität Witten/Herdecke unmittelbar. Nach Ende der Regelstudienzeit sind alle Beiträge gezahlt und es bestehen keine weiteren Verpflichtungen.
Für jeden Studiengang gibt es einen spezifischen Fixbetrag, der in monatlichen Raten verteilt über die Regelstudienzeit gezahlt wird. Ausschlaggebend ist hierbei nicht die Anzahl der absolvierten Semester, sondern dass Du Deinen Abschluss bei uns machst. Das heißt, es spielt keine Rolle, ob Du schnell oder langsam studierst – an Deinem Studienbeitrag ändert sich nichts.
Studiengang | Regelstudienzeit | monatl. Beitrag | gesamter Studienbeitrag |
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BSc – Psychologie | 6 Semester (180 ECTS) | 703,00 € | 25.308,00 € |
Benjamin hat einen Zulassungsbescheid für den Bachelor of Science in Psychologie bekommen und entscheidet sich für Zahlungsoption 2, die fixbetragsorientierte Sofortzahlung:
Benjamin zahlt über die Regelstudienzeit von 6 Semestern monatlich 703,00 € an die StudierendenGesellschaft. Nach dem Ende der Regelstudienzeit sind alle Beiträge beglichen und es entstehen keine weiteren Zahlungsverpflichtungen mehr – selbst wenn Benjamin noch etwas länger an der UW/H studiert.
Diese Variante kombiniert die Sofortzahlung und die einkommensabhängige Späterzahlung, indem sie den Sofortzahlungs-Fixbetrag sowie den Späterzahlungs-Beitragssatz jeweils halbiert vereint. Mit dem Ende der Regelstudienzeit hast Du somit die Hälfte des Fixbetrages geleistet. Nach Abschluss Deines Studiums zahlst Du dann die ausstehende Hälfte über den prozentualen Rückzahlungsbetrag zurück.
Benjamin hat einen Zulassungsbescheid für den Bachelor of Science in Psychologie bekommen und entscheidet sich für Zahlungsoption 3, die Kombination aus fixbetragsorientierter Sofortzahlung und Späterzahlung:
Studiengang | Regelstudienzeit | Rückzahlungsdauer | % vom Einkommen | monatl. Beitrag | gesamter Studienbeitrag |
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BSc – Psychologie | 6 Semester (180 ECTS) | 10 Jahre | 4 % | 351,50 € | 12.654,00 € |
Benjamin hat einen Zulassungsbescheid für den „Bachelor of Science in Psychologie & Psychotherapie“ bekommen und entscheidet sich für Zahlungsoption 3, die Kombination aus hälftiger Sofort-und hälftiger Späterzahlung.
Mit der „fifty-fifty“-Variante zahlt Benjamin über die Regelstudienzeit von 6 Semestern monatlich 351,50 € sowie nach seinem Abschluss über 10 Jahre (innerhalb von maximal 25 Jahren) nach Exmatrikulation 4,0 % seines Einkommens an die StudierendenGesellschaft.
Wechsel der Zahlungsvarianten
Ein Wechsel der Zahlungsvarianten während des Studiums ist grundsätzlich möglich. Je nach Immatrikulationszeitpunkt und Studiengang entstehen unterschiedliche Bedingungen. Eine unverbindliche Übersicht kann hier eingesehen werden.
Fragen und Antworten
Ein Modell wie der Umgekehrte Generationenvertrag ist nicht immer selbsterklärend. Rückzahlungsdauer, maßgebliches Einkommen und Abschlagszahlungen – für alle Begriffe, Fragen und den genauen Ablauf der Rückzahlungsphase findest Du hier viele Antworten.