Deine Studienbeiträge unterstützen die Universität Witten/Herdecke. Gemeinsam tragen alle Studierende einen wichtigen Teil des jährlichen Uni-Haushalts und leisten so einen großen Beitrag zum Gelingen unserer Universität. Die Höhe der Beiträge wird zwischen der Universität und der StudierendenGesellschaft einvernehmlich festgelegt und in der Regel immer zum Wintersemester angepasst. Unabhängig der gewählten Zahlungsvariante zahlen bei uns alle Studierenden im Schnitt das Gleiche – denn der Sofortzahlendebeitrag errechnet sich aus der durchschnittlichen Rückzahlungserwartung unserer Späterzahlenden.

Nachfolgend findest Du die Beiträge aller Studiengänge für die Immatrikulation ab dem Wintersemester 2023/2024 (diese gelten auch für das Sommersemester 2024).

Für die Immatrikulation ab dem Wintersemester 2024/2025 gelten entsprechend der Beitragsordnung der Universität Witten/Herdecke die folgenden Beiträge (diese gelten auch für das Sommersemester 2025):

1 Alle Angaben ohne Gewähr – siehe Haftungsbeschränkungen
2 Die Zahlungsdauer ist die Anzahl der Rückzahlungsjahre, die vertraglich festgelegt ist. Ein Kalenderjahr ist dann ein Rückzahlungsjahr, wenn die_der Vertragsnehmende nicht von der Rückzahlung befreit wird.
3 Vertraglich festgelegter Prozentsatz vom maßgeblichen Einkommen (maßgebliches Einkommen, siehe FAQ)
4 Intern sind diejenigen Master-Studierenden, die zuvor einen Bachelor an der Universität Witten/Herdecke absolviert haben. Alle anderen Studierenden gelten als extern.

Mustervertrag

Ebenso kann hier ein Mustervertrag (am Beispiel des Medizin-Studiums) heruntergeladen werden, der zwischen Studierendem und StudierendenGesellschaft bei Inanspruchnahme der Späterzahlung bzw. hälftigen Späterzahlung abgeschlossen wird.

Beitragsordnung

In der Beitragsordnung der UW/H werden die Beiträge der einzelnen Studiengänge offiziell vereinbart. Die aktuelle Beitragsordnung kannst Du hier auf der Seite der UW/H einsehen und herunterladen.


HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Die StudierendenGesellschaft übernimmt keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben zu den Beitragssätzen. Die Angaben dienen allein der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Rechtlich verpflichtend ist allein die Beitragsordnung der Universität Witten/Herdecke oder der mit der StudierendenGesellschaft geschlossene Vertrag über die Förderung des Studiums an der Universität.

Kontakt

Valentin Halbach