Die SG ermöglicht mit dem Umgekehrten Generationenvertrag (UGV), dass jede und jeder in Witten studieren kann – unabhängig von der Dicke des Portemonnaies.

Für die Finanzierung Deines Studiums kannst Du zwischen drei Zahlungsvarianten wählen. Dabei zahlst Du unabhängig von der Variante im Schnitt des Gleiche (siehe Beitragsgedanke). Außerdem ist es egal, wie lange Du studierst – Deine Beiträge richten sich nach dem Abschluss.

1 Alle Angaben ohne Gewähr – siehe Haftungsbeschränkungen
2 Die Zahlungsdauer ist die Anzahl der Rückzahlungsjahre, die vertraglich festgelegt ist. Ein Kalenderjahr ist dann ein Rückzahlungsjahr, wenn der Vertragsnehmer/die Vertragsnehmerin nicht von der Rückzahlung befreit wird.
3 Vertraglich festgelegter Prozentsatz vom maßgeblichen Einkommen (maßgebliches Einkommen, siehe FAQ)
4 Intern sind diejenigen Master-Studierenden, die zuvor einen Bachelor an der Universität Witten/Herdecke absolviert haben. Alle anderen Studierenden gelten als extern.

Weitere Informationen zum Umgekehrten Generationenvertrag allgemein findest Du hier. In die Details zu den Zahlungsvarianten kannst Du hier Einblick nehmen. Für Fragen und eine persönliche Beratung stehen wir Dir hier per E-Mail, unter 02302-926 402 (Mo., Di., Do., Fr., 8.00 – 12.00 Uhr) telefonisch oder persönlich in der Universität Witten/Herdecke, Alfred-Herrhausen-Straße 50, 58448 Witten, Raum 1.207 gerne zur Verfügung.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Die StudierendenGesellschaft übernimmt keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben zu den Beitragssätzen. Die Angaben dienen allein der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Rechtlich verpflichtend ist allein die Beitragsordnung der Universität Witten/Herdecke oder der mit der StudierendenGesellschaft geschlossene Vertrag über die Förderung des Studiums an der Universität.