Nach dem Motto „sozialer geht immer“ bieten wir Dir die Möglichkeit, jederzeit während Deines Studiums bis zum Zeitpunkt Deiner Exmatrikulation von der Sofortzahlung in die hälftige Späterzahlung bzw. in die komplette Späterzahlung zu wechseln. Dabei ist keine Angabe von Gründen erforderlich.
Andersherum – also von der Späterzahlung in die hälftige Späterzahlung oder in die Sofortzahlung – kannst Du bis zur Hälfte der Regelstudienzeit Deines Studiums wechseln. Nähere Informationen findest Du in unserem Merkblatt.