Das Prinzip der freien Berufswahl (siehe unsere Drei Freiheiten) gewährleistet, dass Du Deine berufliche Zukunft frei gestalten kannst und folglich auch nicht durch den UGV daran gehindert bist, in einem anderen Land zu arbeiten. In diesem Fall reichst Du als Späterzahler:in einfach das jeweilige Äquivalent des deutschen Einkommenssteuerbescheid bei uns ein (siehe: Rückzahlung aus dem Ausland).